Fahrradfahren im Straßenverkehr

Mindestabstand - Radfahrer überholen - Diese Abstände gelten

 

Diesen Artikel sollten sich alle von Euch dringend durchlesen. Ich glaube, dass die große Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die untenstehenden Regeln nicht kennt, obwohl diese sehr wichtig sind. Grundsätzlich ist natürlich gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr angesagt, aber diese Regeln weisen klar und verbindlich an, wie sich Auto- und Fahrradfahrer zu verhalten haben. Fahrradfahrer sind gemeinsam mit Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Dabei sollte nie vergessen werden, dass dies bereits mit den Kindern losgeht.

 

Wenn sich Radfahrer und Autofahrer die Straße teilen, sind Konflikte keine Seltenheit. Gelassenheit und sich an die Verkehrsregeln halten sind der Schlüssel zu einem stressfreien Miteinander, also immer schön locker bleiben. Ich verstehe nicht, warum manche Leute im Auto selbstverständlich bei einer roten Ampel halten, und sobald sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterwegs sind, das Rotlicht einfach ignorieren.

 

Ein besonders sensibles Thema ist vor allem der Abstand beim Überholen von Radfahrern. Alle Infos über die geltenden Abstände sind in diesem Artikel für Euch zusammengefasst.

 

Im Jahr 2019 kamen in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt etwa 445 Radfahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben. Obwohl die gesamte Anzahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren gesunken ist (16,5 Prozent niedriger seit 2010), stieg die Anzahl der getöteten Radfahrenden im Straßenverkehr (16,8 Prozent höher seit 2010). Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung sollen den Straßenverkehr für Radfahrer sicherer machen. Die wichtigste Neuregelung der StVO-Novelle seit April 2020 ist dabei der nun geltende Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrern. Auf was muss nun aber genau beim Überholen von Radfahrern geachtet werden und wie sieht jetzt der Alltag im Straßenverkehr aus?

 

Radfahrer überholen – Wann gelten 1,5 Meter Abstand?

Während das Überholen von Radfahrern früher nur mit einem "ausreichenden Sicherheitsabstand" vorgeschrieben war, hat sich die StVO (Straßenverkehrsordnung) seit April dieses Jahres nun auf eine konkrete Zahl festgelegt. 1,50 Meter Seitenabstand müssen jetzt innerorts beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden (das gilt übrigens auch bei einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern, Roller oder Mofas). Der Abstand gilt vom Radfahrer und nicht von der Radweglinie.

 

Radfahrer überholen – Wann gelten 2 Meter Abstand?

Ergänzt wird der neue Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern durch Ausnahmen. Dann gelten sogar 2 Meter Sicherheitsabstand. Der neue Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden, wenn:

- Ein Radfahrer außerorts überholt wird.
- Sich innerorts ein Kind auf dem Fahrrad befindet.
- Der Radfahrer innerorts einen Anhänger hat.

 

Radfahrer überholen oft nicht möglich - Rechte und Pflichten des Radfahrers

Radfahrer dürfen wartende Autos, wie zum Beispiel an Ampeln, rechts überholen (Abs. 8 § 5 StVO). Allerdings nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht. Ansonsten gilt für Radfahrer im Straßenverkehr das Rechtsfahrgebot, denn auch Radfahrer haben Pflichten. Bremst ein Radfahrer durch seinen Fahrstil bewusst Autofahrer aus, indem er zum Beispiel mittig auf der Fahrbahn fährt, verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot. Bei entsprechender Beweislage (Zeugen oder Videoaufnahme) kann dies sogar als Nötigung gewertet werden.

 

Durch das Rechtsfahrgebot müssen Radfahrer schnelleren Fahrzeugen auch das Überholen ermöglichen. Haben mehrere Fahrzeuge aufgeschlossen und ein Überholen ist für längere Zeit nicht möglich, sind auch Radfahrer als Teilnehmer am Straßenverkehr verpflichtet, an geeigneter Stelle (Seitenstreifen oder Bushaltestelle) anzuhalten und die aufgeschlossenen Autos passieren zu lassen (Abs. 6 § 5 StVO).

 

Abstände beim Überholen von Autos

Sicherheitsabstände gelten übrigens auch beim Überholen von Autos. Genau ist der Abstand in der Straßenverkehrsordnung zwar nicht festgelegt, allerdings wird ein Mindestabstand von 1 Meter bei fahrenden und 80 cm bei stehenden Autos empfohlen.

 

Was hat sich für Radfahrer noch geändert?

Mit der StVO-Novelle hat sich seit April 2020 natürlich nicht nur der Abstand beim Überholen von Radfahrern verändert. Zwar sind Teile der neuen Bußgeldkatalogverordnung im Rahmen der StVO-Novelle durch einen Zitierfehler vorerst ungültig, die Regelungen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind allerdings nicht von dieser Panne betroffen. Hier ein Überblick der wichtigsten neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs:

 

- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern

Durch die Neufassung wird nun auch klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrern gestattet ist. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss allerdings hintereinandergefahren werden.

 

- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist nun innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

 

- Personenbeförderungen auf Fahrrädern

Personen dürfen nun auf Fahrrädern mitgenommen werden, wenn diese dafür eingerichtet sind und der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

 

- Grünpfeil für Radfahrer

Die Grünpfeilregelung wurde auf Radfahrer ausgedehnt. Hierfür wurde ein Verkehrszeichen mit gesondertem Grünpfeil für Radfahrer eingeführt.

 

- Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen

Bislang durfte an Schutzstreifen für Radverkehr bis zu 3 Minuten geparkt werden. Nun gilt hier ein generelles Halteverbot.

 

- Einrichtung von Fahrradzonen

Analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden, die sich an den Regelungen der Fahrradstraßen orientieren.

 

- Ausweitung des Parkverbots vor Kurven

Wenn an Kurven ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist, darf bis zu je 8 Metern zum Kurvenschnittpunkt nicht mehr geparkt werden.

 

- Vereinfachung für Lastenfahrrädern

Ein Schild für Lastenfahrräder wurde ebenfalls eingeführt. Straßenverkehrsbehörden können dies für die Einrichtung von Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder nutzen.

 

- Verkehrszeichen für Radschnellwege

Zu den Schildern ist ebenfalls ein Verkehrszeichen für Radschnellwege hinzugekommen. Dies ermöglicht die Kennzeichnung von Radschnellwegen unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit.

 

- Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Straßenverkehrsbehörden haben nun die Möglichkeit, Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrräder) anzuordnen.

 

- Mehr Möglichkeiten für Erprobungen

Einige Länder hatten bereits die Möglichkeit verkehrssichernde Maßnahmen im Straßenverkehr zeitlich begrenzt zu erproben. Die StVO-Novelle vereinfacht solche Erprobungen.

 

 

Fazit - Unfälle durch Rücksicht vermeiden! 

Die Bedeutung von Fahrrädern bei der städtischen Mobilität wächst stetig. Allerdings ist die Verkehrsinfrastruktur in vielen Städten der Zunahme des Radverkehrs nicht gewachsen. Ziel von vielen neuen Regelungen der StVO-Novelle ist der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern. Im Verkehrsalltag birgt die Begegnung von Radfahrern und Autofahrern dennoch Konfliktpotenzial. Im Rahmen des Berliner Projektes Radmesser gaben von 5000 befragten Radfahrern 90 Prozent an, dass die größte Angst im Straßenverkehr das zu enge Überholen von Autos ist. Ein Perspektivenwechsel hilft für Verständnis und entspanntere Begegnungen.